Ingenieurtätigkeit

Für die meisten Bauprojekte ist es im Rahmen der Vorbereitung und Umsetzung notwendig, die Ausstellung einer Standortentscheidung, Baugenehmigung, Erteilung der Bauabnahme bzw. weitere Genehmigungen sicherzustellen. Die entsprechenden Genehmigung zu erhalten erfordert immer eine gründliche zeitliche und sachliche Koordination mit den weiteren Tätigkeiten und allen am Projekt beteiligten Subjekten. Die Ingenieurtätigkeit beginnt bereits bei der Formulierung der Absicht des Kunden (z. B. Beurteilung der Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan), sie geht weiter mit der Projektvorbereitung und der Gewinnung von Genehmigungen zur Umsetzung und weiter im Verlauf der Umsetzung stellt sie die Verhandlung von Änderungen des Projekts bzw. anschließend die Vorbereitung für die Freigabe des Werks zur Nutzung sicher.

Im Rahmen des Ingenieurtätigkeit:

  • Zusammenarbeit an der Ausarbeitung der Unterlagen, die dem Antrag auf Herausgabe einer Standortentscheidung, einer Baugenehmigung beigefügt werden.
  • Verhandlung der Dokumentation der Einreichung bei den betroffenen Organen und Organisationen.
  • Ausarbeitung des Entwurfs auf Einleitung des Gebiets- und Bauverfahrens und dessen Sicherstellung.
  • Sicherstellung der Erteilung der Bauabnahme (eventuell Sicherstellung der Genehmigung einer vorzeitigen Nutzung).
  • Teilnahme an Probebetrieb und Garantieprüfungen.
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